Teilnahmebedingungen Touren & Veranstaltungen
1. Teilnahmeberechtigung
An den Touren und Kursen dürfen alle Mitglieder der Sektion Neuötting-Altötting und Mitglieder anderer Sektionen des DAV teilnehmen. Mitglieder der Sektion Neuötting-Altötting (auch C-Mitglieder) werden bei der Anmeldung bevorzugt behandelt.
2. Anmeldung
Grundsätzlich ist für alle Veranstaltungen eine Anmeldung erforderlich, die im eigenen Interesse so frühzeitig wie möglich erfolgen sollte, da die Touren mit einer beschänkten Teilnehmerzahl durchgeführt werden.
Die Anmeldung erfolgt gemäß der Angabe in der Tourenausschreibung. Für die Anmeldung zu einer Tour bestehen folgende Möglichkeiten:
Online
Für bestimmte Touren und Veranstaltungen besteht die Möglichkeit zur Online-Anmeldung auf der Homepage der Sektion. Per Email erhält wird im Nachgang eine Bestätigung, ein Hinweis bzgl. Warteliste oder eine Absage versendet.
In der Geschäftsstelle
Traunsteiner Str. 1 - Dultplatz während den üblichen Öffnungszeiten.
Per Telefon
08671 / 85 111 (bis Mittwoch 19.30 Uhr Geschäftsstelle) oder beim Organisator.
Den Tourenleitern obliegt die Entscheidung über die Teilnahme an einer Tour. Über die konditionelle, fachliche, sportliche und gesundheitliche Eignung eines jeden Teilnehmers entscheiden die Tourenleiter. Ein genereller Anspruch auf Teilnahme an Touren besteht nicht. Die Tourenleiter behalten sich Änderungen, die der Sicherheit der Teilnehmer dienen, vor. Ein Anspruch auf die in der Tourenausschreibung genannten Ziele besteht nicht.
3. Tourengebühren
Sofern Gebühren für Mehrtagesveranstaltungen und Ausbildungen angesetzt sind, wird die Anmeldung erst nach Bar-Bezahlung in der Geschäftsstelle erfolgt ist.
Eigenkosten
Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Unterkunft, Eintritte, Lifte, Seilbahnen, Ausrüstungsausleihe usw. trägt jeder Teilnehmer selbst. Sie sind nicht im Tourenbeitrag enthalten. Eine Ausnahme sind nur solche Kosten, die explizit in der Tourenausschreibung als „im Preis enthalten“ beschrieben werden.
4. Touren-Vorbesprechung
Sofern für Touren Vorbesprechungen angesetzt sind, sind die Teilnehmer verpflichtet, diese Termine wahrzunehmen.
5. Haftung bei Sektionsveranstaltungen
Bergsteigen ist eine Gefahrensportart. Jeder Teilnehmer an einer Sektionstour ist sich der Risiken bewusst, die auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht ausgeschlossen werden können.
Die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.
Die Tourenbegleiter sind Organisatoren der jeweiligen Veranstaltung und kundige Kenner eines Gebietes, jedoch keine Führer im rechtlichen Sinn. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenbegleiter oder Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder, der Tourenbegleiter, des Tourenreferenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
- Den Weisungen der Tourenbegleiter ist stets unbedingt Folge zu leisten!
- Jeder Teilnehmer hat auf eine optimale und absolut funktionstüchtige Ausrüstung zu achten.
- Die Tourenbegleiter sind auch dazu angehalten Teilnehmer, die nicht den körperlichen Anforderungen entsprechen von den Touren auszuschließen.
- Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie ihr Tempo nach dem Langsamsten in der Gruppe ausrichten.
- Wer sich einer Tour anschließt übernimmt damit die Verpflichtung bei der Gruppe zu bleiben. Das bedeutet auch während der ganzen Tour in Kontakt mit dem Tourenbegleiter zu bleiben.
6. Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Wir weisen auf die Möglichkeit hin, bestimmte Ausrüstungsgegenstände bei der Sektion gegen Gebühr ausleihen zu können.
Die Tourenbegleiter sind weder Serviceleute noch Ausleihunternehmen. Sollte sich bei einem Teilnehmer herausstellen, dass seine Ausrüstung unbrauchbar, unvollständig oder nicht funktionsfähig ist, so kann der Tourenbegleiter ihn auch noch nach angetretener Tour von der weiteren Teilnahme ausschließen. Eine solche Maßnahme kann im Interesse der Sicherheit der anderen Teilnehmer unumgänglich sein.
7. Datenschutz
Der Teilnehmer akzeptiert die festgelegten Regeln zum Datenschutz.
8. Bildrechte
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos, auf denen er abgebildet ist, von der Sektion Neuötting-Altötting zur Veröffentlichung in den eigenen Druckerzeugnissen (Programmheft, Flyer, Vorträge etc.) und digitalen Medien (Website, Facebook, Instagram, Vorträge, Videos etc.) verwendet. Dem kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.
Sofern der Teilnehmer eigene durch eigenes Hochladen Fotos und Videos auf digitale von der Sektion bereitgestellte Online-Speicherplätze (Mydrive…) bereitstellt, erklärt sich der Teilnehmer auch damit einverstanden, dass andere Benutzer mit Zugriff auf diese Speichermedien auch Zugriff auf die Fotos und Videos erhalten. Zudem erklärt sich der Teilnehmer auch damit einverstanden, dass diese von ihm hochgeladenen Fotos und Videos von der Sektion für Veröffentlichung in Druckerzeugnissen und digitalen Medien verwendet werden können.